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OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundschuldbestellung zur Besicherung aller Forderungen einer Sparkasse aus geführten Bankkontoverbindungen; Haftungsausschluss bei Unternehmensfortführung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.05.2006 - 2 O 615/05
- OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03
Begriff der Firmenfortführung
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
Zur Begründung verweist der Senat auf die von der Klägerin mit der Berufungsbegründung vorgelegten Urteile des hiesigen 28. Zivilsenats (…Urt. v. 11.09.2003, 28 U 72/03) und das dieses bestätigende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2005 (II ZR 355/03). - BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01
Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
Bei einem Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung deswegen eine der Voraussetzungen für die Haftung nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (…vgl. BGH, a.a.O.; ZIP 2004, 1103, 1104 m.w.N.;… OLG Hamm, 28. Zivilsenat, a.a.O.). - OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
Zur Begründung verweist der Senat auf die von der Klägerin mit der Berufungsbegründung vorgelegten Urteile des hiesigen 28. Zivilsenats (Urt. v. 11.09.2003, 28 U 72/03) und das dieses bestätigende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2005 (II ZR 355/03).