Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28371
OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06 (https://dejure.org/2007,28371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2007 - 8 U 133/06 (https://dejure.org/2007,28371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2007 - 8 U 133/06 (https://dejure.org/2007,28371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
    Zur Begründung verweist der Senat auf die von der Klägerin mit der Berufungsbegründung vorgelegten Urteile des hiesigen 28. Zivilsenats (Urt. v. 11.09.2003, 28 U 72/03) und das dieses bestätigende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2005 (II ZR 355/03).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
    Bei einem Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung deswegen eine der Voraussetzungen für die Haftung nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (vgl. BGH, a.a.O.; ZIP 2004, 1103, 1104 m.w.N.; OLG Hamm, 28. Zivilsenat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06
    Zur Begründung verweist der Senat auf die von der Klägerin mit der Berufungsbegründung vorgelegten Urteile des hiesigen 28. Zivilsenats (Urt. v. 11.09.2003, 28 U 72/03) und das dieses bestätigende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2005 (II ZR 355/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht